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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99   

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https://dejure.org/2000,4295
OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99 (https://dejure.org/2000,4295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2000 - 7 U 63/99 (https://dejure.org/2000,4295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 7 U 63/99 (https://dejure.org/2000,4295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 3 AUB, § 1 Abs 4 AUB
    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Gesundheitsschaden bei einer gewollten Kraftanstrengung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Gesundheitsschaden bei einer gewollten Kraftanstrengung)

  • Judicialis

    AUB 88 § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 1 III; AUB 88 § 1 IV
    Knieverletzung beim Anheben einer schweren Tür ist kein Unfall L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB 88 § 1 Abs. 3, 4
    Begriff der schadensstiftenden Kraftanstrengung in der Unfallversicherung

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 8 O 126/98
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1274
  • MDR 2000, 1075
  • VersR 2000, 1489 (Ls.)
  • r+s 2001, 345
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Um ein Abrutschen der Tür zu vermeiden konnte auch unter diesem Gesichtspunkt eine für den Unfallbegriff im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 erforderliche äußere Einwirkung nicht angenommen werden (vgl. auch OLG Köln Recht und Schaden 1997, 349; OLG Schleswig VersR 1970, 1048; vgl. auch BGH VersR 1989, 73; OLG Hamm Recht und Schaden 1996, 330).
  • OLG Schleswig, 30.06.1970 - 1 U 13/70
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Um ein Abrutschen der Tür zu vermeiden konnte auch unter diesem Gesichtspunkt eine für den Unfallbegriff im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 erforderliche äußere Einwirkung nicht angenommen werden (vgl. auch OLG Köln Recht und Schaden 1997, 349; OLG Schleswig VersR 1970, 1048; vgl. auch BGH VersR 1989, 73; OLG Hamm Recht und Schaden 1996, 330).
  • OLG Hamm, 07.11.1986 - 20 U 374/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    So sind gewollte Kraftanstrengungen, die zu inneren Schäden geführt haben, wie etwa das Heben einer Mörtelwanne (BGHVersR 1989, 73), ein Wirbelbruch beim Anziehen einer bereits festgestellten Bremse (OLG Hamm VersR 1988, 242), das Stemmen gegen eine kippende Wand (OLG Frankfurt VersR 1991, 213), das Anheben, des Baumstammes (LG Karlsruhe VersR 1988, 242), ein Wirbelbruch beim Heben (LG Frankfurt am Main (Recht und Schaden 1991, 286) und das Halten einer langen Leiter mit Verletzungsfolge (AG Stuttgart VersR 1984, 841) nicht als eine für die Erfüllung des Unfallbegriffs taugliche Einwirkung von außen angesehen worden.
  • OLG Köln, 05.05.1994 - 5 U 129/93

    Voraussetzungen für treuwidrige Berufung auf Frist des § 7 I Nr. 1 Abs. 2 AUB 88

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Insbesondere bedurfte es danach keines Eingehens auf die Frage, ob die Beklagte sich deshalb nicht auf einen etwaigen Fristablauf hinsichtlich der jetzigen Feststellung berufen konnte, weil sie schon innerhalb der Frist den Anspruch endgültig abgelehnt hatte, der Versicherungsnehmer damit nicht mehr gehalten war, diese formale Voraussetzung seines Versicherungsanspruchs zu wahren (vgl. auch OLG Köln Recht und Schaden 1992, 105; OLG Köln VersR 1995, 907; OLG Schleswig Recht und Schaden 1992, 394; Prölss/Martin/Knappmann "Versicherungsvertragsgesetz", 26. Aufl. § 7 AUB 88 Rn. 14).
  • OLG München, 14.09.1990 - 14 U 619/89

    Bandscheibenvorfall beim Hochheben eines Pakets

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Diese Begriffsbestimmung fängt die Fallgruppen auf, in denen eine Eigendynamik des gehobenen oder gehaltenen Gegenstandes nicht gegeben war, es damit an einem Unfallereignis im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 fehlte (vgl. auch OLG München VersR 1991, 802; OLG Oldenburg VersR 1995, 694; LG Berlin ZFS 1991; 317; LG Düsseldorf ZFS 1985, 285; LG Köln VersR 1988, 462).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1990 - 21 U 201/87

    Unfall bei Entgegenstemmen gegen plötzlich kippende Baugrubenwand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    So sind gewollte Kraftanstrengungen, die zu inneren Schäden geführt haben, wie etwa das Heben einer Mörtelwanne (BGHVersR 1989, 73), ein Wirbelbruch beim Anziehen einer bereits festgestellten Bremse (OLG Hamm VersR 1988, 242), das Stemmen gegen eine kippende Wand (OLG Frankfurt VersR 1991, 213), das Anheben, des Baumstammes (LG Karlsruhe VersR 1988, 242), ein Wirbelbruch beim Heben (LG Frankfurt am Main (Recht und Schaden 1991, 286) und das Halten einer langen Leiter mit Verletzungsfolge (AG Stuttgart VersR 1984, 841) nicht als eine für die Erfüllung des Unfallbegriffs taugliche Einwirkung von außen angesehen worden.
  • OLG Oldenburg, 18.05.1994 - 2 U 256/93

    Zerrung, Kompartment-syndrom, funkt., Kompartment-syndrom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Diese Begriffsbestimmung fängt die Fallgruppen auf, in denen eine Eigendynamik des gehobenen oder gehaltenen Gegenstandes nicht gegeben war, es damit an einem Unfallereignis im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 fehlte (vgl. auch OLG München VersR 1991, 802; OLG Oldenburg VersR 1995, 694; LG Berlin ZFS 1991; 317; LG Düsseldorf ZFS 1985, 285; LG Köln VersR 1988, 462).
  • OLG Nürnberg, 28.11.1961 - 2 U 142/61
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Hierfür wäre es erforderlich gewesen, dass das "Abstützen" des Türblattes in der Weise auf den Körper des Klägers einwirkte, dass er durch eigene Bewegung eine Kollision seines Körpers mit der Außenwelt verursacht hat (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1961, 745; OLG Nürnberg VersR 1962, 773).
  • LG Köln, 13.01.1988 - 24 O 173/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Diese Begriffsbestimmung fängt die Fallgruppen auf, in denen eine Eigendynamik des gehobenen oder gehaltenen Gegenstandes nicht gegeben war, es damit an einem Unfallereignis im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 fehlte (vgl. auch OLG München VersR 1991, 802; OLG Oldenburg VersR 1995, 694; LG Berlin ZFS 1991; 317; LG Düsseldorf ZFS 1985, 285; LG Köln VersR 1988, 462).
  • AG Stuttgart, 19.01.1984 - 13 C 12816/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    So sind gewollte Kraftanstrengungen, die zu inneren Schäden geführt haben, wie etwa das Heben einer Mörtelwanne (BGHVersR 1989, 73), ein Wirbelbruch beim Anziehen einer bereits festgestellten Bremse (OLG Hamm VersR 1988, 242), das Stemmen gegen eine kippende Wand (OLG Frankfurt VersR 1991, 213), das Anheben, des Baumstammes (LG Karlsruhe VersR 1988, 242), ein Wirbelbruch beim Heben (LG Frankfurt am Main (Recht und Schaden 1991, 286) und das Halten einer langen Leiter mit Verletzungsfolge (AG Stuttgart VersR 1984, 841) nicht als eine für die Erfüllung des Unfallbegriffs taugliche Einwirkung von außen angesehen worden.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 12 U 147/04

    Verwertung des Verlustes eines Arms in der Unfallversicherung

    Der Kläger beruft sich auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt in VersR 2000, 1489 [OLG Köln 12.01.2000 - 5 U 194/98] (OLG Köln v. 12.1.2000 - 5 U 194/98, VersR 2000, 1489), wobei er in Wirklichkeit offenbar eine Entscheidung des OLG Köln meint, denn ausweislich der von ihm bereits mit Schriftsatz vom 4.10.2002 vorgelegten Kopie aus der genannten Zeitschrift behandelt die zweite Entscheidung des OLG Köln auf der S. 1489 ansatzweise eine ähnliche Problematik, während der auf derselben Seite abgedruckte Leitsatz der Entscheidung des OLG Frankfurt mit der hier zu beurteilenden Thematik nichts zu tun hat.
  • LG Kaiserslautern, 22.10.2004 - 3 O 898/03

    Verneinung erhöhter Kraftanstrengung beim normalen, auch schnelleren Benutzen

    Dieses Ereignis darf kein innerer Vorgang sein; vorausgesetzt wird vielmehr ein Einwirken (beliebiger Art) der Außenwelt (Person oder Sache) auf den Körper des Verletzten, soweit es nach außen manifestiert wird; Eigenbewegungen begründen nur dann ein Unfallereignis, wenn sie nicht programmgemäß bzw. nicht regulär verlaufen, der geplante Bewegungsablauf von außen gestört oder behindert wird (vgl. u. a. BGH VersR 1989, 73/74 m. N.; OLG Köln r + s 2002, 482 m. N. zum Fall des "normalen" Tanzens; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1274/1275 m. N.; Grimm Unfallversicherung AUB-Kommentar 3. A. § 1 Rn. 28 ff. m. N.; Prölss/Martin aaO (27. A.) § 179 Rn. 7, § 1 AUB 94 Rn. 6 - 8 m. N. bzw. aaO (26. A.) § 1 AUB 88 Rn. 6 - 8 m. N.; Römer/LangheidaaO § 179 Rn. 5 - 8 m. N.; Marlow Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Unfallversicherung r + s 2004, 353 ff., sub I.1.b), m. N.); die Arbeit mit oder an einem Gegenstand ist dabei keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine Eigendynamik entwickelt und auch der Geschädigte nicht stürzt oder umknickt usw. (vgl. u. a. BGH aaO; Prölss/Martin aaO).
  • LG Bayreuth, 08.04.2008 - 34 O 815/07

    Private Unfallversicherung: Vorliegen eines Unfallereignisses bei einem

    Bei Arbeiten mit oder an einem Gegenstand liegt kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis vor, wenn dieser Gegenstand ausschließlich Objekt der Bemühungen des Versicherten bleibt und keine Eigendynamik entwickelt (vgl. OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2000, 45; OLG Frankfurt r+s 2001, 345; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 44 m. w. N.).
  • LG Bremen, 14.03.2012 - 1 O 350/09

    Unfallversicherung - Verletzung eines Feuerwehrmanns während eines Brandeinsatzes

    Von dem von außen auf den Körper der versicherten Person wirkenden Ereignis sind "innere Vorgänge" zu unterscheiden, zu denen insbesondere Kraftanstrengungen gezählt werden, die zu einer Gesundheitsschädigung führen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 1274).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4462
OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99 (https://dejure.org/2000,4462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2000 - 4 U 216/99 (https://dejure.org/2000,4462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2000 - 4 U 216/99 (https://dejure.org/2000,4462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsbedingungen; Berufsunfähigkeitsversicherung; Altersgrenze; Dienstunfähigkeit; Beamtenklausel; Beurteilung durch den Dienstherrn; Versetzung in den Ruhestand

  • Judicialis

    BB-BUZ § 2 (1); ; BBG § 42 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1; BBG § 42 Abs. 1 S. 1
    Auslegung der Klausel über die Berufsunfähigkeit der wegen ihres Gesundheitszustands vorzeitig ausgeschiedenen Beamten

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 2 (1); BBG § 42 Abs. 1 S. 1
    Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Prüfung der Dienstunfähigkeit - Anknüpfung an Beurteilung des Dienstherrn

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 754
  • r+s 2001, 345
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Der normale Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es ankommt, muß die hier maßgeblichen "Beamtenklauseln" der BUZ dahin verstehen, daß die Beklagte auf eine eigene Überprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung, wie sie in der behördlichen Zurruhesetzungsverfügung zum Ausdruck kommt, anknüpft (vgl. BGH VersR 1997, 1520, VersR 1989, 903, 905 sowie VersR 1995, 1174, 1176).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94

    Berufsunfähigkeit eines Beamten; Nachprüfung der Dienstunfähigkeit durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Der normale Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es ankommt, muß die hier maßgeblichen "Beamtenklauseln" der BUZ dahin verstehen, daß die Beklagte auf eine eigene Überprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung, wie sie in der behördlichen Zurruhesetzungsverfügung zum Ausdruck kommt, anknüpft (vgl. BGH VersR 1997, 1520, VersR 1989, 903, 905 sowie VersR 1995, 1174, 1176).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Unterscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Die Bezugnahme des Oberlandesgerichts Köln auf die Entscheidung BGH VersR 1993, 1220 vermag den Standpunkt des Oberlandesgerichts nicht zu stützen.
  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 221/96

    Auslegung einer Beamtenklausel in einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Der normale Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es ankommt, muß die hier maßgeblichen "Beamtenklauseln" der BUZ dahin verstehen, daß die Beklagte auf eine eigene Überprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung, wie sie in der behördlichen Zurruhesetzungsverfügung zum Ausdruck kommt, anknüpft (vgl. BGH VersR 1997, 1520, VersR 1989, 903, 905 sowie VersR 1995, 1174, 1176).
  • OLG Köln, 23.12.1997 - 5 U 152/97

    Beamtenklausel i.d.F. VerBAV 84, 129

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1998, 1272) kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 146/95

    Merkmal der Berufs- und Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Ist nach der Zurruhesetzungsverfügung lediglich die besondere Polizeidienstfähigkeit entfallen, so stellt dies nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine Versetzung in den Ruhestand dar, an welche die entsprechende Klausel der BUZ anknüpft, wenn dort eine Zurruhesetzung wegen "Dienstunfähigkeit" vorausgesetzt ist; was allgemeine Dienstunfähigkeit meine (vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1997, 818).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 175/02

    Zum Anspruch einer beamteten Postzustellerin auf Leistungen aus

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt und sich dabei auf ein Urteil vom 14. November 2000 (4 U 216/99) berufen, in dem der Senat im Falle einer ähnlich lautenden Beamtenklausel davon ausgegangen war, ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer verstehe diese dahin, dass der Versicherer auf eine Überprüfung der Dienstunfähigkeit nach § 42 BBG verzichte und sich der Beurteilung des Dienstherrn anschließe.

    Das hat der Senat so bereits in dem vom Landgericht in Bezug genommenen Urteil vom 14. November 2000 (VersR 2001, 754 = NVersZ 2001, 360 = r + s 2001, 345) in bewusster Abweichung von der Rechtsprechung des OLG Köln (VersR 1998, 1272) entschieden.

    Unschädlich ist auch, dass nach der im Streitfall maßgebenden Fassung der Beamtenklausel Berufsunfähigkeit nur gegeben ist, wenn der Beamte - anders als im Falle des Senatsurteils vom 14. November 2000 (a.a.O.) -wegen "allgemeiner" Dienstunfähigkeit entlassen wird, denn damit wird lediglich auf die für den Regelfall maßgebliche Legaldefinition der Dienstunfähigkeit in § 42 Abs. 1 S. 1 BBG Bezug genommen.

    Ist danach die "wegen Dienstunfähigkeit" erfolgte Zurruhesetzung der Klägerin für die Beklagte bindend, wäre nach der Rechtsprechung des Senats gleichwohl zugunsten der Beklagten zu erkennen, wenn die gesundheitlichen Gründe lediglich vorgeschoben wären und nicht den eigentlichen Grund für die Pensionierung darstellten (Senat VersR 2001, 754 = NVersZ 2001, 360 = r + s 2001, 345).

  • LG Dortmund, 03.03.2016 - 2 O 210/14

    Versicherungsvertraglicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung einer

    Diese Regelung enthält eine unwiderlegliche Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherungsnehmer Beamter ist und allein wegen körperlicher Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte und nicht aus anderen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden ist (BGH, IV a ZR 74/88, Urteil vom 14.06.1989 = NJW-RR 1989, 1050, BGH, IV ZR 221/96, Urteil vom 22.10.1997 = VersR 1997, 1520, BGH, IV ZR 196/94, Urteil vom 05.07.1995 = VersR 1995, 1174, OLG Düsseldorf, 4 U 216/99, Urteil vom 14.11.2000 = NVersZ 2001, 360, KG Berlin, 6 U 193/01, Urteil vom 11.06.2002 = VersR 2003, 718, a.A. OLG Nürnberg, 8 U 1208/02, Urteil vom 20.02.2003 = VersR 2003, 1028, OLG Frankfurt, 7 U 204/04, Urteil vom 01.02.2006 = RuS 2008, 122).

    Nur dieses Verständnis wird auch dem normalen Versicherungsnehmer erkennbaren Sinn und Zweck der Beamtenklausel gerecht, die Feststellung der Berufsunfähigkeit zu vereinfachen und Versorgungslücken zu vermeiden (OLG Düsseldorf, 4 U 216/99).

  • OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02

    Beamte im statusrechtlichen Sinn ; Tätigkeit für privatrechtlich organisierte

    Teilweise wird hierbei der nach üblichem Sprachgebrauch auf eine unwiderlegbare Vermutung hinweisende Ausdruck "gilt" verwendet (anders in den vom BGH am 05.07.1995 und vom OLG Düsseldorf am 14.11.2000 entschiedenen Fällen, VersR 1995, 1174 bzw. r + s 2001, 345).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02

    Ansprüche eines wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand

    Allein schon wegen der insoweit bestehenden Bindungswirkung der Entscheidung des Dienstherrn muss die Beklagte von einer vorzeitigen Pensionierung des Klägers wegen krankheitsbedingten Verlusts der allgemeinen Dienstfähigkeit ausgehen (vg.1. Senat VersR 2001, 754).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 4 U 174/02

    Berufsunfähigkeit eines Gerichtsvollziehers - Bedeutung einer sog. Beamtenklausel

    Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften begründet nur dann eine unwiderlegliche Vermutung für Berufsunfähigkeit i.S. des privaten Versicherungsrechts, wenn der Versicherungsvertrag eine sog. Beamtenklausel enthält, die genau diese Verknüpfung herstellt (vgl. dazu BGH VersR 1989, 903, 905; VersR 1995, 1174, 1176; VersR 1997, 1520; Senat VersR 2001, 754 und Urt. v. 29.4.03 - 4 U 175/02).
  • LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beamtenklausel - Vermutung der Berufsunfähigkeit

    Auch diese Frage war bereits Streitpunkt bei gerichtlichen Entscheidungen in den entschieden werden musste bei Vorliegen mehrerer Gründe, ob die Entlassung aufgrund des Gesundheitszustandes wenigstens der entscheidende Grund gewesen sein muss (siehe etwa OLG Koblenz, RUS 98, 127, OLG Düsseldorf, VersR 01, 754).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 16/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei Dienstunfähigkeit

    Ob darüber hinaus (vgl. OLG Düsseldorf zfs 2001, 469), kann offen bleiben.
  • LG Wuppertal, 18.07.2002 - 7 O 419/01

    Anspruch auf Rentenzahlung aus einer Kapitallebensversicherung unter Einschluss

    Diese Rechtsprechung ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt (vgl. z. B. Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.11.2000 in 4 U 216/99 = 7 O 191/99 Landgericht Wuppertal.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 185/02
    Allein schon wegen der insoweit bestehenden Bindungswirkung der Entscheidung des Dienstherrn muss die Beklagte von einer vorzeitigen Pensionierung des Klägers wegen krankheitsbedingten Verlusts der allgemeinen Dienstfähigkeit ausgehen (vg.1. Senat VersR 2001, 754).
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